"Das Nachweisgesetz verpflichtet Chefinnen und Chefs, ihre Mitarbeiter über die getroffenen Inhalte des Arbeitsvertrags schriftlich zu informieren. Eine Neuauflage auf Grundlage der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie 2019/1152 tritt am 1. August 2022 in Kraft. Für Neuverträge müssen die Konditionen nun umfangreicher gefasst werden, andernfalls drohen Geldbußen. Für Altverträge empfiehlt sich die Nachbesserung."
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