Zeit- Bei Arbeit auf Abruf gelten 20 Wochenstunden als vereinbart

Eine Frau wird auf der Arbeit weniger eingesetzt und klagt auf eine Ausgleichszahlung. Nun entschied ein Gericht: Der Klägerin stehen per Vertrag nur 20 Wochenstunden zu.

 

Ein Artikel von Lennart Jerke vom 18.10.2023