Die zweite Betriebsratswahl bei Tesla in Grünheide kann nach der heutigen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg bereits in weniger als zwei Wochen vom 18. bis 20. März stattfinden. Das Gericht stellte zwar wie schon das Arbeitsgericht Frankfurt/Oder schwerwiegende Verfahrensfehler fest. Diese reichen aber laut der Berufungsinstanz nicht aus für eine Nichtigkeit und damit für einen Abbruch der Wahl. „Wir hätten uns im Sinne der Fairness und Rechtssicherheit einen Neustart der Betriebsratswahl ohne unnötigen Zeitdruck gewünscht“, sagte IG Metall-Bezirksleiter Schulze. „Die Metallerinnen und Metaller bei Tesla in Grünheide sind aber gut aufgestellt und bereit, das Beste aus der Situation zu machen. Trotz der Widrigkeiten haben sich 106 Kandidat*innen auf einer gemeinsam IG Metall-Liste zusammengefunden.“
Eine Pressemitteilung der IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen vom 06.03.2024